Briefkastenadressen und US-Gutscheine: Sind solche Tricks überhaupt erlaubt, um gesperrte Dienste nutzen zu können? Rechtsanwalt Max-Lion Keller klärt die Fragen.
Rechtsexperte: MaxLion Keller
§ Darf ich Gutscheine für den US-iTunes-Store nutzen?
Diese Gutscheine sind in den USA oder via eBay für jedermann zu haben. Daher ist ihr Einsatz völlig unproblematisch.
§ Was ist mit Briefkastenadressen?
In der Praxis haben Sie nichts zu befürchten: Schlimmstenfalls könnten Sie wegen Täuschung verklagt werden, doch ich wage zu bezweifeln, dass sich jemand bei amazon oder einem anderen Service die Mühe macht, wegen einer solchen Lappalie vor Gericht zu ziehen. Zumal unklar ist, ob in diesen Fällen deutsches Recht oder US-Recht zur Anwendung kommt.
§ Verletzen die Tricks Urheberrechte?
Das Urheberrecht wäre nur berührt, wenn Sie eine bei amazon oder iTunes gekaufte Musikdatei an Dritte weiterverkaufen würden – das dürfen Sie also nicht tun. Bei allen anderen hier aufgeführten Diensten handelt es sich um Streams, die Sie nur temporär nutzen – und die tangieren das Urheberrecht nicht.