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PC-Durchsuchung per Trojaner ist unzulässigDie heimliche Durchsuchung von Computern ohne Wissen des Besitzers ist nicht erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Az StB 18/06). Nach Ansicht des BGH sind „verdeckte Online-Durchsuchungen“ nicht durch § 102 StPO gedeckt, weil eine Hausdurchsuchung in der Strafprozessordnung als eine "offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme" geregelt ist. Im Gegensatz dazu sei das Ausspähen mithilfe von Trojanern eine heimliche Aktion. (dcn) E-Mail mit BKA-Absender enthält Virus |
