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5. Februar 2007 10:52


PC-Durchsuchung per Trojaner ist unzulässig


Die heimliche Durchsuchung von Computern ohne Wissen des Besitzers ist nicht erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Az StB 18/06).

Nach Ansicht des BGH sind „verdeckte Online-Durchsuchungen“ nicht durch § 102 StPO gedeckt, weil eine Hausdurchsuchung in der Strafprozessordnung als eine "offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme" geregelt ist.

Im Gegensatz dazu sei das Ausspähen mithilfe von Trojanern eine heimliche Aktion.
  (dcn)

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