Polizei wollte Filesharer-Rechner als Fahndungs-PCAnwälte warnen vor diesen Downloads
Wie Christian Solmecke, Anwalt des Verurteilten, in seinem Blog schreibt, waren die Beamten anscheinend so beindruckt von dem Computer Medion MED MT 380, dass es im Verwertungsvorschlag der Staatsanwaltschaft heißt: "Ein derart schneller Rechner wurde hier bislang noch nicht überprüft. Zudem ist eine gültige Lizenz für das Betriebssystem vorhanden". Daher empfahl die Staatsanwaltschaft laut Solmecke, der Polizei den PC als Fahndungsrechner zur Verfügung zu stellen. Solmecke hält die IT-Ausstattung der Polizei für "traurig", denn der Computer wurde Weihnachten 2005 bei Aldi verkauft. Fazit des Anwalts: "Falls dieses Beispiel Schule macht, muss der Begriff 'Beschaffungskriminalität' bald neu definiert werden." (hst) Anwälte warnen vor diesen Downloads Komplett-PCs im Preisvergleich Diskutieren Sie mit!
Verwandte ThemenBenQ Mobile: Staatsanwaltschaft ermittelt (News, 07.11.2006) Staatsanwälte ermitteln nicht gegen Filesharer (News, 27.03.2008) |

Die beliebtesten Tests und Kaufberatungen
