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19. Oktober 2007 15:17


Strenge Alterskontrolle bei Porno-Webseiten


Online-Pornos: Strengere Kontrollen.
 
Die Eingabe von Personalausweisnummer und Postleitzahl genügt nicht, um auf Porno-Webseiten die eigene Volljährigkeit nachzuweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Damit folgte der BGH einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf. Deutsche Anbieter von Online-Pornographie müssen in Zukunft das Alter ihrer Kunden per Post-Ident-Verfahren prüfen.
 

XONIO meint:
Der Bundesgerichtshof hat richtig entschieden. Nur: Die meisten Anbieter von Online-Pornos sind wegen der deutschen Jugendschutzbestimmungen ins Ausland abgewandert. So können auch Minderjährige ihre Webseiten problemlos nutzen. (hst)

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