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eBay muss indizierte Angebote löschen
Des Weiteren müsse eBay Anbieter derartiger Waren gründlich überprüfen. Außerdem müsse das Online-Auktionshaus den Verkauf ähnlicher Waren durch andere Verkäufer verhindern. Falls eBay ein wirksames System zur Altersüberprüfung einführe, so die Richter, könnte das Unternehmen von seinen Kontrollpflichten entbunden werden. Geklagt hatte ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels, der eBay den Vertrieb jugendgefährdender Artikel und damit wettbewerbswidriges Handeln vorgeworfen hatte. Vorinstanzen hatten die Klage auf Unterlassung abgewiesen. XONIO meint: Der Bundesgerichtshof hat richtig entschieden, denn zu lange war es zu leicht, indizierte Waren auf eBay zu verkaufen. Und auch das Online-Auktionshaus profitiert von dem Urteil, denn es ist von einer generellen Überprüfungspflicht entbunden worden. (hst) Download: eBay Toolbar für Internet Explorer |

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