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12. Juli 2007 14:25


eBay muss indizierte Angebote löschen


eBay: Online-Auktionshaus muss jugendgefährdende Angebote entfernen.
 
Das Online-Auktionshaus ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dazu verpflichtet worden, angebotene Pornofilme, Gewaltvideos und indizierte Spiele zu löschen. Allerdings muss eBay dies erst tun, wenn es von solchen Artikeln erfährt. Eine allgemeine Suche danach sei dem Unternehmen nicht zuzumuten, urteilte der BGH.

Des Weiteren müsse eBay Anbieter derartiger Waren gründlich überprüfen. Außerdem müsse das Online-Auktionshaus den Verkauf ähnlicher Waren durch andere Verkäufer verhindern. Falls eBay ein wirksames System zur Altersüberprüfung einführe, so die Richter, könnte das Unternehmen von seinen Kontrollpflichten entbunden werden.

Geklagt hatte ein Interessenverband des Video- und Medienfachhandels, der eBay den Vertrieb jugendgefährdender Artikel und damit wettbewerbswidriges Handeln vorgeworfen hatte. Vorinstanzen hatten die Klage auf Unterlassung abgewiesen.
 

XONIO meint:
Der Bundesgerichtshof hat richtig entschieden, denn zu lange war es zu leicht, indizierte Waren auf eBay zu verkaufen. Und auch das Online-Auktionshaus profitiert von dem Urteil, denn es ist von einer generellen Überprüfungspflicht entbunden worden. (hst)

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